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Nachhaltiger AlltagEnergiewissenDurchblick im Dementi-Dickicht

Durchblick im Dementi-Dickicht

Ist der Anschluss von hochmodernen Mini-Solarkraftwerken wie „simon“ im Versorgungsgebiet der Westnetz möglich, wie in unserem Blogeintrag von letzter Woche vermeldet? Wir sind vom Fortschritt für Balkon-Module nach wie vor überzeugt. Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber Westnetz und dessen Muttergesellschaft Innogy (beide früher RWE) hingegen haben versucht, durch Dementis Zweifel an dieser Lesart zu wecken. Tatsächlich offenbaren ihre Stellungnahmen jedoch, dass dort offensichtlich eine Hand – Innogy – nicht zu wissen scheint, was die andere – Westnetz – tut. Das belegen diverse Greenpeace Energy vorliegende Westnetz-Schriftstücke zum Thema. Was von den Dementis zu halten ist, zeigt unsere Analyse.

Eine Frau und ein Kind auf einem Balkon in der Stadt , der mit dem Balkon-Modul "Simon" ausgestattet ist.
Energiewende in der Stadt: Noch blockieren viele Netzbetreiber den Einsatz von Balkon-Modulen (im Foto das Mini-Solarkraftwerk simon)

„Westnetz bleibt bei ihrer bekannten Position gegenüber Kleinst-PV-Anlagen für den privaten Bereich und lehnt deren Einsatz weiterhin ab“, gab eine Innogy-Sprecherin am 23. März gegenüber dem pv magazin zu Protokoll. Dies begründete sie damit, dass die Stromeinspeisung aus diesen Photovoltaik-Balkonmodulen gegen die aktuell gültigen Sicherheitsvorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.) verstieße. „Werden die Vorschriften des VDE nicht eingehalten, besteht Gefahr von schweren Sach- und Personenschäden“, führte die Sprecherin bereits früher von Westnetz für die Verweigerung des Anschlusses solcher Anlagen genannte Gründe an.

Peinlich für Innogy: Genau diese angeblichen Gefahren bestehen nicht – wie Westnetz selbst im November in einem Verfahren vor der Bundesnetzagentur schriftlich eingeräumt hatte (siehe hier). Wieso Innogy erneut Gefahren beschwört, die sein Tochterunternehmen Westnetz nach Prüfung von Gutachten verneinen musste, bleibt sein Geheimnis. Dass der Betrieb von modernen, technisch ausgereiften Mini-PV-Anlagen gefahrlos möglich sei, bescheinigte im September 2016 auch eine Studie des Fraunhofer ISE, Deutschlands führendem Forschungsinstitut für Solare Energiesysteme, die Innogy wie Westnetz eigentlich bekannt sein sollte.

Desorganisation? Desinformation? Desinteresse?

Westnetz-Kundenschreiben.
„Ihr Anschluss ist zur Anbindung geeignet“, schrieb Westnetz. Innogy dementierte den Brief des eigenen Tochterunternehmens.

Es wäre auch nicht zuviel verlangt, den Schriftverkehr der hauseigenen Westnetz-Experten für Netzzugänge zu kennen. Zum Beispiel einen frisch an uns weitergeleiteten Brief des „Teams Einspeiser“ aus Trier, die einem simon-Kunden noch am 9. März 2017 schrieben: „Ihr bestehender Anschluss an das Stromverteilnetz der Westnetz GmbH ist grundsätzlich zur Anbindung einer Erzeugungsanlage mit der von Ihnen geplanten Erzeugungsleistung geeignet“. Bis zu einer Einspeiseleistung von 300 Watt hielt dieselbe Abteilung bei der Abstimmung des weiteren Anmeldeverfahrens zudem die Installation eines Stromzählers mit Rücklaufsperre für verzichtbar. Warum Innogy dennoch behauptet, ein Anschluss sei nicht möglich – ein Rätsel.

Gleichlautende Schreiben erhielten rund 30 weitere simon-Kunden im Westnetz-Gebiet. Voraussetzung zum simon-Anschluss laut dieser Westnetz-Briefe: „Die Anlage ist so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer und -nutzer sowie störende und schädliche Rückwirkungen auf das Stromverteilnetz ausgeschlossen sind.“

Bestens, denn genau diese Voraussetzung erfüllen simon-Kunden – wie ihnen die Westnetz selbst im Bundesnetzagenturverfahren bescheinigte. Dort gab sie offiziell zu Protokoll, dass „im Fall der Inbetriebnahme der verfahrensgegenständlichen Erzeugungsanlage ‚simon‘ für den Netzanschluss der Antragstellerin schädliche oder störende Rückwirkung auf unser Elektrizitätsversorgungsnetz nicht erkennbar“ seien. Ohnehin räumte Westnetz im selben Verfahren ein, dass es für das Hausnetz und dessen elektrische Installationen nicht zuständig ist.

Neigung zu Amtsanmaßung und Scheinargumenten

Bleibt als letzte Verteidigungslinie von Innogy, Westnetz und Netzbetreiber-Konsorten das Argument, Mini-PV-Anlagen wie simon verstießen gegen die „derzeit gültigen Regeln der Technik (insbes. VDE-AR-N 4105)“. Genau diese Anwendungsregel des „Verbandes der Elektrotechnik“ aber erfüllt der simon mit seinem hochmodernen, fest montierten Wechselrichter, wie Westnetz wissen müsste, da ihm die entsprechenden Gutachten spätestens seit dem Verfahren vor der Bundesnetzagentur vorliegen.

Jurop_Blog zu Energierecht.
Die juristischen Argumente von Innogy, Westnetz und Konsorten halten einer Überprüfung nicht stand, urteilen Energierechtsexperten im Fach-Blog jurOP.

Auch der (von Innogy / Westnetz) bemühte Verweis auf einschlägige Gesetze wie § 49 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) oder § 13 der Netzanschlussverordnung (NAV) läuft ins Leere, da sie im Fall von Mini-Solarkraftwerken nach Einschätzung von Energierechtsexperten keine Anwendung finden: Zum einen diene § 13 NAV dem Zweck, die Netzstabilität zu sichern (die nach eigener Aussage von Westnetz, siehe oben, durch hochmoderne Module wie simon nicht gefährdet ist). Und mit der Warnung vor „schweren Sach- und Personenschäden“, wie sie die Innogy-Sprecherin in ihrem Dementi betonte, maßten sich Netzbetreiber Kompetenzen an, die den zuständigen Energieaufsichtsbehörden vorbehalten sind, wie der Fach-Blog jurOp ausführt. Denn die Zuständigkeit der Netzbetreiber endet eben de facto am Stromzähler. Und dies logischerweise nicht nur im Falle der Beschwerdeführerin bei der Bundesnetzagentur, dies gilt für alle Netzbetreiber bei allen Kunden im gesamten Bundesgebiet.

Es wird also höchste Zeit, dass die Normgremien bei VDE und DKE sowie der Gesetzgeber ihre Regelwerke endlich an den aktuellen Stand der Technik von Stecker-Solar-Geräten anpassen – und damit den rechtlichen Graubereich ebenso abräumen wie unnötige Hindernisse für die längst überfällige Energiewende in den Städten. Österreichs Regulierungsbehörde E-Control hat mit ihrem Technisch-Organisatorischen Regelwerk (TOR D4) im vergangenen Jahr vorgemacht, wie das geht. In den Niederlanden oder der Schweiz zum Beispiel sind Mini-Solarkraftwerke ohnehin schon lange zugelassen und problemlos in Betrieb. Dort gelten jeweils Bagatellgrenzen, innerhalb derer solche PV-Module ohne weitere Einschränkungen angeschlossen werden dürfen. Bei gleicher Physik, mit ebenso hohen Sicherheitsstandards und ähnlichen technischen Voraussetzungen wie hierzulande. Eine solche Bagatellgrenze von 600 Watt fordern Greenpace Energy und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) auch für Deutschland.

Fazit: Weder technisch noch rechtlich haben Westnetz bzw. Innogy solide Argumente, um den Anschluss von Mini-Solarkraftwerken wie simon im Westnetz-Verteilnetz zu blockieren. Greenpeace Energy hält deshalb an seiner Einschätzung fest, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass simon-Kunden ihr(e) Mini-PV-Modul(e) schon jetzt bis zu einer Leistung von 300 Watt auch ohne Einbau eines Stromzählers mit Rücklaufsperre in Betrieb nehmen können.

Den Durchbruch für Balkon-Module werden Westnetz und Konsorten ohnehin nicht verhindern. Sie könnten sich hingegen als Innovatoren für die Energiewende in den Städten profilieren. Nötig hätten sie es. Denn derzeit stehen sie als Ewiggestrige mit scheingrünem Anstrich da. Blockierer alter RWE-Schule eben.

INFO Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie zur aktuellen Normendebatte mit allen Argumenten, warum der Einsatz von Mini-Solarkraftwerken sicher ist, finden Sie hier: www.pvplug.de/positionspapier/

Interesse am simon? Das revolutionär einfach zu nutzende 150-Watt-Solarmodul simon kann zum Preis von 599 Euro plus 29 Euro Versandkosten ganz einfach im Onlineshop bestellt werden. Die Befestigungssysteme zum Aufhängen am Balkon oder zum Aufstellen auf dem Boden kosten jeweils 57,50 Euro zusätzlich.

Michael Friedrich
Michael Friedrich
hat nach der Ausbildung an der Henri-Nannen-Schule rund 25 Jahre als Redakteur gearbeitet, unter anderem bei WDR, Spiegel TV, GEO und dem Greenpeace Magazin. Seit 2015 ist er als Pressesprecher von Green Planet Energy für die Energiewende aktiv.