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EnergiewendeMieterstromMieterstromgesetz: Ein erster Impuls – mit dürftigem Ergebnis

Mieterstromgesetz: Ein erster Impuls – mit dürftigem Ergebnis

Vor einem Jahr beschloss der Bundestag das Mieterstromgesetz. Dieses schrieb erstmals eine Förderung für Solaranlagen auf Wohngebäuden fest, aus denen Mieter Strom beziehen. Die Politik erhoffte sich damals einen wahren Boom für diese erneuerbare und dezentrale Art der Energieerzeugung – doch die Wirkung des Gesetzes blieb seitdem weit hinter den Erwartungen zurück. Eine Bilanz.

Die damalige Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) war sichtlich stolz, als sie Anfang 2017 einen Durchbruch beim Mieterstrom verkünden konnte. Nach langem Gezerre um die Art und Bedingungen einer Förderung für Solaranlagen auf Mietshäusern war klar: Das neue Gesetz sieht zwar keine Befreiung von der EEG-Umlage vor, wie von vielen Branchenakteuren gefordert – aber immerhin einen staatlichen Förderzuschlag, der die EEG-Kosten zumindest teilweise kompensiert – und damit viele bislang zu teure Mieterstromprojekte endlich rentabel machen könnte. Betonung auf „könnte“.

Erich Pick betreut bei Greenpeace Energy das Thema Mieterstrom. Foto: Christoph Rasch; Foto oben: Sabine Vielmo / Greenpeace Energy eG

Denn mit der Mieterstromförderung ist zwar ein Anfang gemacht, die ökologische und dezentrale Energieversorgung in Städten voranzutreiben – und zugleich wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der aktiven Beteiligung an der Energiewende gegeben. „Allerdings sind noch einige Regelungen der Mieterstromförderung zu kompliziert und hemmen so den notwendigen Ausbau, um die Klimaziele einzuhalten“, sagt Erich Pick, der das Thema Mieterstrom bei Greenpeace Energy betreut:  „Bei steigender EEG-Umlage wird Mieterstrom gegenüber der Eigenversorgung von Solarstrom schlechter gestellt – dabei war die Gleichstellung einmal das Ziel des Mieterstromgesetzes.“ Auch die Regelung, die den Preis eines Mieterstromangebots auf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs beschränkt, ist nicht förderlich und führt zu regionalen Marktverzerrungen“, so Pick. Deshalb sollten beide Aspekte im Gesetz korrigiert werden, meint er.

Was das Mieterstromgesetz beinhaltet

Laut Definition im Gesetz müssen sich die genutzten Solarmodule entweder direkt auf dem Dach des jeweiligen Gebäudes befinden, oder auf Nebenanlagen, die „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ stehen, also quasi einen gemeinsamen Komplex bilden. Um eine Förderung zu erhalten, darf die maximale Leistung der genutzten PV-Anlage nicht größer als 100 Kilowatt sein, die Fläche des betreffenden Gebäudes muss zu mindestens 40 Prozent als Wohnfläche genutzt werden (der Rest darf Gewerbe sein). Der Strom vom Dach deckt in der Regel nur einen Teil des Stromverbrauchs der Hausbewohner ab. Der Rest muss dann von außen zugeliefert werden – entweder von Stromversorgern, die das gesamte Mieterstromprojekt vor Ort managen, oder aber von anderen, externen Anbietern. „Mieterstrom“ meint also immer die Mischung aus Eigenerzeugung und Reststrom. Laut Gesetz muss der angebotene Mieterstrom zehn Prozent günstiger sein als der örtliche Grundversorgertarif.

Mieterstromprojekt von Greenpeace Energy in Hamburg. Foto: Sabine Vielmo / Greenpeace Energy eG

Mit der Kritik steht Greenpeace Energy nicht alleine da: Auch Solar- und Wohnungswirtschaft glauben: Das vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene Gesetz „muss dringend nachgebessert werden“, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von BSW und GdW heißt. Schließlich sei die bisherige Bilanz ernüchternd: Gerade etwas mehr als 100 geförderte Mieterstromprojekte sind bis April registriert – mit einer Gesamtleistung von unter drei Megawatt. Der Gesetzgeber hat einen jährlichen Ausbaudeckel von 500 Megawatt vorgeschrieben – dieser Spielraum wird also nur zu einem Bruchteil ausgenutzt. Das gesamte Potenzial hatte ein von der Bundesregierung 2017 bestelltes Gutachten auf 3,8 Millionen Wohnungen veranschlagt, die per Mieterstrom versorgt werden könnten.

Laut Gesetz werden Mieterstrom-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Kilowatt gefördert. Foto: fotolia / zstock

Davon sind die realen Ausbauzahlen noch Welten entfernt – und das schlägt sich auch im Stimmungsbild nieder, das die beiden Branchenverbände bei ihren Mitgliedsunternehmen eingeholt haben: Insgesamt 71 Prozent der Befragten sind „eher“ oder sogar „sehr“ unzufrieden mit dem Mieterstromgesetz, nur ein Drittel ist positiv gestimmt. Die Unternehmen kritisieren vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und den komplizierten Netzanschluss.

Eine Korrektur tut also Not, fordern die Verbände: Die Innenstädte „dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mieter haben ein Recht auf einen  barrierefreien Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom“, fordert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Die in der Umfrage befragten Unternehmen fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allem eine Befreiung von der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom, die Entbindung bürokratischer Versorgerpflichten bei kleineren Projekten sowie ein einfacheres Zähler und Abrechnungswesen.

Parlamentarischer Abend des VKU: Auf dem Podium war Konsens, dass das Mieterstromgesetz noch verbesserungswürdig ist. Foto: Christoph Rasch / Greenpeace Energy eG

„Wenn wir sehen, wie krass Deutschland seine Klimaziele verfehlt, ist die vorliegende Mieterstromregelung allenfalls eine homöopathische Maßnahme, hilft uns aber nicht wirklich weiter“, sagte die Energieexpertin der Grünen im Bundestag, Julia Verlinden auf einer Podiumsdiskussion des Stadtwerkeverbandes VKU am Dienstag. Auch sie fordert, die Mieterstrom-Preisgrenze von 90 Prozent zum Grundversorgertarif abzuschaffen. Auch der dort anwesende Vertreter aus dem verantwortlichen Bundeswirtschaftsministerium musste einräumen, dass die Wirkung des Gesetzes „nicht so glatt ging, wie man sich das wünschen mag“. Im kommenden Jahr will das BMWi das Regelwerk evaluieren lassen.

Bis Millionen von Mietern ein Licht dank Solarstrom vom eigenen Dach aufgeht wird es wohl noch dauern. Foto: Fotolia / Alberto Masnovo

Das Fazit nach einem Jahr Mieterstromgesetz geht also so: Ja, das Gesetz hat einen ersten Impuls gesetzt, um Mieter an der Energiewende zu beteiligen. Das Ergebnis ist allerdings – hier besteht Konsens – ziemlich dürftig ausgefallen. Das war auch der Tenor auf dem ersten bundesweiten Mieterstromtag, der Mitte Mai in Stuttgart stattfand.

Dass nun die Schere zwischen „ist“ und „kann“ beim Mieterstromgesetz so weit aufgeht, ist offenbar auch den politischen Akteuren unangenehm – in ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, das Mieterstromgesetz in einer kommenden Novelle optimieren“ zu wollen. Geschehen soll dies durch finanzielle Erleichterungen für Projekte  – etwa, indem man spezielle Steuerbefreiungen von Wohnungsbaugenossenschaften auch im Rahmen von Mieterstrommodellen aufrechterhält.

Info: Mehr zum Thema Mieterstrom bei Greenpeace Energy können Sie hier nachlesen.

Christoph Rasch
Christoph Rasch
Arbeitete lange als Journalist und Autor für Tageszeitungen, Magazine und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Seit dem Frühjahr 2014 im Bereich Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy tätig.